Autoren bzw. Urheberrechte (mechanische Vervielfältigungsrechte)
Die Autoren bzw. Urheberrechte werden in jedem Land von einer eigenen Wahrnehmungsgesellschaft kontrolliert und abgerechnet.
In Österreich ist das die AUME (Austromechana). In Deutschland die GEMA. Die einzelnen Wahrnehmungsgesellschaften sind weltweit miteinander vernetzt, so dass eine Vergütung von Autoren bzw. Urheber Lizenzerlösen gewährleistet ist. Es ist jedoch notwendig die Produktion in dem Land des Auftraggebers/Anmelders der jeweiligen Wahrnehmungsgesellschaft zu melden. Bei der Meldung wird der Wahrnehmungsgesellschaft das Presswerk mitgeteilt welches die Produktion der Ton, Video oder Datenträger übernimmt. Das Presswerk darf erst dann mit der Produktion beginnen, wenn ihm die „Freigabe“ der Wahrnehmungsgesellschaft vorliegt.
Wir werden Ihnen nach erster Auftragserteilung in jeden Fall ein Formular senden, die Freistellungserklaerung AudioCD (als Download am Ende der Seite). Bitte gut durchlesen und ausgefüllt und unterschrieben zurückschicken (per mail). Ein AUME Produktionsmeldung gibt’s ebenfalls hier als Link. Dadurch können wir dann auch schon mal mit ersten Produktionsschritten beginnen, ohne dass uns eine Freigabe der AUME/ GEMA vorliegt.
Lizenzfrei bedeutet, dass die Urheber bzw. Autoren nicht Mitglieder von Wahrnehmungsgesellschaften sind.
Sollten Autoren und Urheber einer solchen Gesellschaft angeschlossen sein, wird entsprechend der Anzahl der Titel sowie des Verwendungszweckes der Produktion von der Wahrnehmungsgesellschaft eine Lizenzgebühr pro gefertigter CD/DVD erhoben. Oftmals wird diese Lizenzgebühr vor Erteilung einer Freistellung von der Wahrnehmungsgesellschaft erhoben und die Freistellung wird erst erteilt, wenn die Rechnung beglichen wurde. Keine AUME/ Gema Freistellung benötigen wir, wenn Sie oder der Anmelder/Auftraggeber selbst einen Werksvertrag bei der Wahrnehmungsgesellschaft haben. Im folgenden sind Links zu den Websites einiger Wahrnehmungsgesellschaften. Bitte beachten Sie dass Sie über die Wahrnehmungsgesellschaft Ihres Landes beauftragen uns eine Freistellung für Ihre Produktion bei uns zu erteilen. Auf den Websites sollten entsprechende Formulare zur Verfügung stehen.
Rechte an Ton und Video Aufnahmen
Vor Vervielfältigung eines Mediums sollten weiterhin die Rechte an den Inhalten geklärt sein. Das Recht die Ton oder Video Aufnahme, oder Teile davon zu vervielfältigen hat alleine der Eigentümer oder der Lizenznehmer dieser Aufnahme. Sollten Sie also weder Eigentümer noch zur Vervielfältigung autorisierter Lizenznehmer sein, so bedarf diese einer eindeutigen Überprüfung der Rechtslage dahingehend, dass Sie sich die Rechte zur Vervielfältigung sämtlicher inhaltlicher Bestandteile des Mediums von den Rechteinhabern schriftlich bestätigen lassen. So muss z.b. jede Musikpassage in einer CD-Rom Anwendung oder einem Film, unabhängig vom Dateiformat des Films, sowie auch jede Filmpassage selbst auf rechtmäßige Verwendung hin überprüft werden.
Rechte an Dokumenten und Software (CD-Rom)
Software und Dateien sind bezüglich der Rechtesituation was die Vervielfältigung angeht, in ähnlicher Weise zu überprüfen wie es zuvor für Video und Ton Aufnahmen beschrieben wurde. Auch sogenannte „Shareware“ darf zwar frei genutzt werden, müsste aber zur Vervielfältigung bei dem Eigentümer angefragt werden.
Rechte an Schriften und Bildern auf Drucksachen
Bitte beachten Sie, dass es auch Eigentumsrechte an Bildern und Schrifttypen gibt. Wenn Sie Fotos oder Logos für die Gestaltung Ihrer Drucksachen verwenden, sollten Sie vorher klären ob diese ohne weitere Genehmigung verwendet werden dürfen.
Kontakte:
Österreich
AKM/AUME
Postfach 55 1031 Wien
Tel. +43 (0)1 717 87-0 Fax +43 (0)1 712 71 36
office@aume.at
Deutschland
GEMA
Generaldirektion Berlin
Bayreuther Straße 37 10787 Berlin Postfach 30 12 40 10722 Berlin Tel. +49 30 21245-00 Fax +49 30 21245-950 E-Mail: gema@gema.de
Generaldirektion München Rosenheimer Straße 11 81667 München Postfach 80 07 67 81607 München Tel. +49 89 48003-00 Fax +49 89 48003-969 E-Mail: gema@gema.de
Schweiz
SUISA
Bellariastrasse 82 Postfach 782 CH-8038 Zürich Tel. +41 44 485 66 66 suisa@suisa.ch