Mit dem EAN-Barcode (oder auch Strichcode) kann die 8- bzw. 13-stellige Globale Artikelnummer (GTIN) verschlüsselt werden. Überall dort, wo die Artikelnummer automatisch erfasst und verarbeitet werden soll, ist ein Barcode erforderlich – zum Beispiel an der Kasse, im Lager oder beim Wareneingang. D.h. sofern Ihre CD/DVD im Handel (Amazon etc.) vertrieben werden soll, ist ein aufgedruckter EAN-Code Pflicht.

Wer in Österreich einen EAN-Code beantragen möchte, kann dies über die

GS1 Austria GmbH tun.

In Deutschland über die GS1 Germany GmbH . Nach dem Antrag erhält man innerhalb von zwei Arbeitstagen eine Basisnummer zugeteilt, die aus 7, 8 oder 9 Stellen besteht und womit das eigene Unternehmen eindeutig identifiziert werden kann. An die Basisnummer fügt man die jeweilige Artikelnummer an. Eine EAN-Nummer besteht im Regelfall aus 13 Zahlen. Hat man die Basisnummer einmal erhalten, vergibt man fortlaufend die Artikelnummer für jeden EAN-Code. Dabei muss jeder Barcode als letzte Zahl die sogenannte Prüfziffer enthalten, mit welcher man die Richtigkeit einer EAN-Nummer überprüfen kann.

Wenn Sie für Ihre Produktion nur einmalig einen EAN-Code benötigen, finden Sie bei Google genügend Händler, bei denen man einen EAN-Code ab 29,95€ erwerben kann.

 Labelcode

Achtung : Der LC Labelcode ist der Deutsche Labelcode und ausschließlich für den Vertrieb und Verkauf in Deutschland notwendig, nicht für Österreich!

Der Labelcode (LC) ist eine vier- bzw. fünfstellige Kennziffer (Beispiel: LC 12345), die von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) auf Antrag und an Mitglieder kostenlos für die Kennzeichnung von Tonträgern vergeben wird. Jedes eingetragene Plattenlabel hat einen eigenen Labelcode, der von der GVL am 01. Mai 1976 und später 1977 von der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) zur fehlerfreien Identifizierung der verschiedenen Plattenlabel eingeführt wurde. Tonträger, die unter einem solchen Label erscheinen, tragen den entsprechenden Code als Aufdruck. Im Falle der Verwendung bei einer Hörfunk- oder Fernsehsendung kann die Sendeanstalt anhand des Labelcodes mit dem Label über die GVL abrechnen.

Ein Labelcode wird von der GVL nur nach erfolgter Erst-Veröffentlichung vergeben. Es gibt jedoch mehrere Wege, an einen LC zu kommen.

  • Nach Pressung bspw. einer CD wird ein Antrag auf Erteilung eines LC samt Belegexemplar des Tonträgers an die GVL gesandt. Nach Bearbeitung und Erteilung des LC verschickt die GVL Aufkleber mit dem erteilten LC an den Antragsteller. Erst ab der zweiten Produktion darf der LC nun fest verwendet werden.
  • In Absprache mit der GVL können Mitglieder im Verband Deutscher Musikschaffender (VDM) einen eigenen Label-Code über den VDM erhalten. Dies ist auch vor der ersten Pressung einer CD möglich.[4]
  • Wer kein eigenes Label gründen möchte, aber zur Songveröffentlichung einen LC braucht und Mitglied im „Deutschen Rock und Pop Musikerverband e. V.“ (www.drmv.de) ist, kann die Möglichkeit einer sofortigen Nutzung des LC 08248 der hauseigenen Rockwerk Records beanspruchen. Im Gegenzug hält Rockwerk Records die bei Veröffentlichung eingespielten GVL-Tantiemen ein und leitet diese an den DRMV weiter, der sie für seine satzungsgemäße Vereinstätigkeit verwendet. Das DRMV-Mitglied muss dabei auf diesbezügliche GVL-Einnahmen verzichten. Quelle: DRMV-Lizenzvertrag zum Labelcode.
  • Wenn die Erstveröffentlichung eines Labels eine Auflage von mindestens 3.000 physischen Tonträgern haben soll, vergibt die GVL einen vorläufigen Labelcode. Voraussetzung ist die Vorlage der Auftragsbestätigung des Presswerks. Die dann mit dem vorläufigen LC bedruckte Veröffentlichung wird der GVL nachträglich als Belegexemplar eingereicht.

Der ISRC ist eine zwölfstellige, internationale, digitale Kennung für Titel/Tracks auf Ton- und Bildaufnahmen, die die eindeutige Zuordnung eines Titels/Tracks zu einer Firma ermöglichen. Der ISRC wird im Subcode digitaler Aufnahmen unhörbar mitgeführt und ist somit unmittelbar mit dem Track verbunden. 

Ein ISRC setzt sich aus vier Komponenten zusammen: dem Länderschlüssel, dem Erstinhaberschlüssel, dem Jahresschlüssel und dem Aufnahmeschlüssel (vgl. „Beispiel für einen ISRC“).

Durch permanente Wiederholung des ISRCs im Datenstrom kann die Nutzung einer digitalen Aufnahme jederzeit identifiziert, nachvollzogen und zweifelsfrei einer Firma bzw. einem einzelnen Track einer Firma zugeordnet werden.

Wie bekomme ich den ISRC?

Jede Firma, die den ISRC einsetzen will, benötigt zunächst den sogenannten Erstinhaberschlüssel, der in Österreich von der LSG mit der Labelanmeldung und in Deutschland vom Bundesverband Musikindustrie e. V. vergeben wird.

Der Erstinhaberschlüssel wird einer Firma zugeordnet und kann von der Firma für beliebig viele Produktionen verwendet werden. Nach Vergabe des Erstinhaberschlüssels kann jede Firma die Erstellung der ISRCs für ihre Titel leicht selbst vornehmen. Dabei bekommt jeder Track einen eigenen ISRC. 

Der Länderschlüssel gibt den Sitz der Firma an, der Erstinhaberschlüssel wird vom Bundesverband Musikindustrie einer Firma zugeteilt und der Jahresschlüssel gibt das Aufnahmejahr an. 

Der Aufnahmeschlüssel eines ISRCs, das sind die letzten fünf Stellen des Codes, wird für jeden einzelnen Track von der Firma vergeben. Durch diesen Aufnahmeschlüssel unterscheiden sich die Tracks einer Produktion: Es kann folglich keine identischen ISRCs geben. 

Der Aufnahmeschlüssel wird nach einem eigenen, firmeninternen Ordnungssystem vergeben. Die fünf Stellen können durch eine Kombination aus Zahlen und/oder Buchstaben belegt werden und dienen der eindeutigen Identifizierung eines Tracks.

Wie kommt der ISRC auf den Tonträger?

Der ISRC wird während des Premastering-Prozesses auf dem Master codiert. Jede gängige Mastering-Software bietet in der Regel Funktionen an, um den ISRC in den Subcode einzubauen.

Warum ist der ISRC so wichtig?

  • Der ISRC ist der Schlüssel zur schnellen und automatisierten Erfassung, zum Inkasso und zur Vergütung von Lizenzgebühren, vor allem international
  • Der ISRC ist heute das zentrale Identifikationskriterium in Datenbanken von Tonträgerherstellern, Verlagen, Verwertungsgesellschaften und Rundfunkarchiven
  • Der ISRC ist internationaler Standard für die Nummerierung von Ton- und Bildtonaufnahmen (ISO 3901)

Der ISRC erleichtert die Piraterieverfolgung

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