Allgemeine Lieferbedingungen von AudioCD

Stand: 01. 07. 2023 1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Lieferungsbedingungen (im Folgenden „Vertragsbedingungen“) gelten ausschließlich für alle zwischen AudioCD und Kunden geschlossenen Lieferverträgen, über die Erbringung von Dienstleistungen sowie über die Durchführung von Repro- und Glasmasteringarbeiten. Die Vertragsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen in diesen Bereichen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2 Änderungen oder Ergänzungen sowie entgegenstehende oder von diesen Regelungen abweichende Vertragsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn AudioCD ihnen schriftlich und ausdrücklich zugestimmt hat. Ist der Kunde damit nicht einverstanden, so muss er AudioCD sofort schriftlich darauf hinweisen.Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn AudioCD in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Bestellung des Kunden vorbehaltlos ausführt.

1.3 Die Vertragsbedingungen gelten gegenüber Privatpersonen, Unternehmen und sonstigen gewerblich tätigen Kunden (im Folgenden auch beide als „Kunden“ bezeichnet).2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Eine Bestellung des Kunden, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist, kann AudioCD innerhalb von vier Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen.

2.2 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass AudioCD diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet hat.

3. Herstellungs- bzw. Produktionsmaterial / Mitwirkungspflichten

3.1 Der Kunde stellt AudioCD alle für die Herstellung erforderlichen Unterlagen (z.B. Master / Replikas, DLTs, Rohlinge, Labelfilme oder -daten sowie elektronische Daten etc.) kostenlos, entsprechend den vorgegebenen Spezifikationen als Duplikate (Kopie) zur Verfügung. Zur Überprüfung des Inhalts und des Formats der AudioCD zur Verfügung gestellten Herstellungs- bzw. Produktionsunterlagen ist alleine der Kunde verpflichtet. Zugesandte Unterlagen gelten per se als zur Produktion freigegeben – es sei denn in der Kundenbestellung wird schriftlich auf eine zu erteilende Freigabe hingewiesen.

3.2 Alle zur Ausführung eines Auftrages hergestellten Gegenstände (z.B. Glasmaster, Stamper, Matrizen, Replikas, Filme, Proofs, Druckplatten etc.) verbleiben im Eigentum von AudioCD, auch wenn der Kunde die Kosten für die Herstellung trägt. Sonstige Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Kunden veranlasst werden, können dem Kunden in Rechnung gestellt werden, auch wenn der Auftrag letztlich nicht erteilt wird. Diese Gegenstände bleiben ebenso im Eigentum von AudioCD.

3.3 AudioCD hat das Recht, seine Firma, den Titel oder einen sonstigen Hinweis auf die Herkunft bzw. den Hersteller des Produktes auf dem Innenring Datenträger anzubringen.

3.4 Der gewerbliche Kunde ist verpflichtet AudioCD etwaige Änderungen bzgl. seiner Firmierung, Firmensitzes, Inhaberverhältnisse, Bonität, unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

4. Lieferbedingungen / Liefer- und Leistungszeit

4.1 Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von AudioCD angegebene Lieferzeit beginnt mit Erteilung des Auftrags und der Überlassung der vollständigen spezifikationsgerechten Herstellungs- bzw. Produktionsmaterialien sowie - sofern dies von AudioCD gemäß Ziffer 13.4. dieser Vertragsbedingungen gefordert wurde -mit der Vorlage des Fragebogens und der ergänzenden Einholung von Sach- und Rechtsinformationen.Ist das überlassene Herstellungs- bzw. Produktionsmaterial zunächst noch zu bearbeiten bzw. sind noch weitere vereinbarte Mitwirkungspflichten des Kunden zu erbringen, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Verschiebt sich durch die Einholung des Fragebogens und die Klärung von Fragen der ursprünglich vereinbarte Liefertermin um mehr als vier Wochen, ist die Regelung in Ziffer 13.4. Satz 3 maßgeblich.

4.2 Die von AudioCD geschuldete Lieferung erfolgt am Unternehmenssitz von AudioCD. Für die Einhaltung der Liefertermine und -fristen ist der Zeitpunkt der Bereitstellung bei AudioCD maßgeblich.

4.3 AudioCD ist zu Teillieferungen und / oder -leistungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen sind wie folgt zulässig:0 bis 2000 Stück: +/- 10% der bestellten Stückzahl2000 bis 5000 Stück: +/- 5% der bestellten Stückzahlab 5000 Stück: +/- 3% der bestellten StückzahlDie Abrechnung erfolgt anhand der tatsächlich gelieferten Stückzahl.

4.4. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die AudioCD die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Maschinenausfall usw., auch wenn sie bei Lieferanten von AudioCD oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat AudioCD auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen AudioCD, die Lieferung bzw. Leistung umdie Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird AudioCD die Erfüllung ihrer Vertragspflichten aus den vorgenannten Gründen unmöglich, wird AudioCD von der ihr obliegenden Leistungspflicht frei. Verzögert sich die Erbringung

der Leistungspflichten der vorgenannten Vertragspflichten um mehr als 1 Monat, ist AudioCD berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kundeist von derartigen Leistungshindernissen unverzüglich zu unterrichten. Vom Kunden bereits erbrachte Gegenleistungen sind ihm zu erstatten.

4.5. Erbringt AudioCD geschuldete Leistungen nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt, so hat der Kunde AudioCD eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen zu setzen. Erfolgt die Lieferung anschließend nicht innerhalb der Nachfrist, kann der Kunde vom Vertrag mit schriftlicher Erklärung zurücktreten. Eine unwesentliche Pflichtverletzung berechtigt nicht zum Rücktritt. Haben die Vertragsparteien ein Fixgeschäft vereinbart, hat die vom Kunden zu setzende Nachfrist wenigstens 5 Tage zu betragen, es sei denn dies ist dem Kunden nicht zumutbar bzw. die Vertragsleistung ist nachweislich für den Kunden nicht mehr verwendbar.

4.6. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist AudioCD berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Kunde Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Die Rechte von AudioCD bleiben unberührt. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Leistungsgefahr (Gefahr z. B. der zufälligen Verschlechterung und der zufälligen Zerstörung) auf den Kunden über.

5. Gefahrübergang / Versand und Verpackung

5.1 Die Leistungsgefahr (z. B. Beschädigung, Zerstörung, ebenso Einwirkungen gleich welcher Art von höherer Gewalt, Transportsperren, und dergleichen) geht auf den Kunden über, sobald die vertragsgegenständlicheWare an die Transportperson übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von AudioCD verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

5.2 Der Versand erfolgt bei - auch bei frachtfreier Lieferung - auf Gefahr des Kunden. Eine Haftung von AudioCD ist ausgeschlossen. Die Versandart, der Transportweg, sowie das geeignete Verpackungsmaterial wird ausschließlich von AudioCD bestimmt. Wünscht der Kunde einen Eil- oder Expressversand oder den Abschluss einer Transportversicherung der Ware, so gehen etwaige Mehrkosten zu Lasten des Kunden.

5.3 AudioCD nimmt Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht zurück; ausgenommen sind EURO-Paletten. Der Kunde hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.

6. Preise

6.1 Die Preise von AudioCD verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, die in den Rechnungen separat ausgewiesen wird. Die Versandkosten sind separat ausgewiesen.

6.2 Die vereinbarten Preise sind ab Vertragsschluss für eine Frist von 3 Monaten bindend. AudioCD ist für den Fall berechtigt, dass nach Ablauf dieser Frist, bevor die vertragsgegenständliche Leistung von AudioCD erbracht wurde, von AudioCD nicht zu vertretende Kostensteigerungen wie Erhöhungen von Material bzw. Lohnkosten oder öffentliche Abgaben bzw. Gebühren eintreten, ihre Preise entsprechend zu erhöhen.Auf Verlangen des Kunden sind die Kostenerhöhungen im Einzelnen nachzuweisen.

6.3 AudioCD ist berechtigt, nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden bedingt durch neu eingereichte Produktionsunterlagen, einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes, dem Kunden zu berechnen. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Kunden wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden.

7. Zahlungsbedingungen

7.1 AudioCD kann nach freiem Ermessen den Kunden ausschließlich per Vorkasse beliefern. In diesem Fall hat die Bezahlung der Waren vor Produktionsbeginn zu erfolgen. Wird von dem Kunden Lieferung auf offene Rechnung (Kredit) gewünscht, hat der Kunde AudioCD Gelegenheit zur Kreditprüfung zu geben.Voraussetzung für eine Lieferung auf Rechnung ist eine positive und vollständige Deckung einer Kreditversicherung (Hermes, Creditreform etc.) in Höhe des Bruttowarenwertes.

7.2 Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von AudioCD nach Rechnungseingang fällig und ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen zu zahlen. Ist unsicher, wann dem Kunden die Rechnung zuging, kommt der Kunde spätestens 7 Tage nach Fälligkeit und Erhalt der Leistung in Zahlungsverzug. AudioCD ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren.

7.3 Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Mengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen kann von dem Kunden eine Vorauszahlung oder eine Bankbürgschaft verlangen.

7.4. Tritt nach Vertragsabschluss in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, oder wird eine solche nach Vertragsschluss erkennbar, beispielsweise wenn der Kunde die Zahlung einstellt oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden stellt, so kann AudioCD Vorausleistung des Kaufpreises oder Sicherheitsleistung verlangen.

7.5. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung angenommen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn AudioCD über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn die Scheckwiderrufsfrist abgelaufen ist. Bei Bekanntwerden von Wechselprotesten und Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden werden die gesamten Forderungen vonder AudioCD gegen den Kunden sofort fällig.

7.6 Gerät der Kunde in Verzug, so ist AudioCD berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Unbeschadet bleibt AudioCD die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche, insbesondere höhere Zinsen, Mehrkosten und Mahngebühren in Höhe von € 10.-- für einezweite und € 15. -- für eine dritte Mahnung. Bankkosten, die AudioCD durch unrichtige Kontodaten oder unberechtigte Zurückweisung entstehen, können von AudioCD dem Kunden weiterberechnet werden, es sei denn, der Kunde hat die Falschangabe nicht zu vertreten. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zuführen, dass AudioCD kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

7.7. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen im übrigen nicht nachkommt oder Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit in Frage zu stellen, so werden alle Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Bereits vereinbarte Zahlungsziele werden hinfällig. In der Folge ist AudioCD berechtigt, eine Auslieferungssperre für bereits bestehende Aufträge auszusprechen.

8. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte

8.1. Gegenüber Ansprüchen von AudioCD kann der Kunde nur dann die Aufrechnung erklären, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

8.2 Der Kunde kann ein Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn der Zahlungsanspruch von AudioCD und der Gegenanspruch des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

8.3 Sollten noch Ansprüche von AudioCD gegenüber dem Kunden bestehen, so steht AudioCD ein Zurückbehaltungsrecht an den Produktionsunterlagen zu, bis die jeweiligen Ansprüche gegenüber dem Kunden erfüllt sind.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Die vertragsgegenständlichen Produkte (Im Folgenden „Vorbehaltsware“) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller aus den Verkäufen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden bestehenden und auch zukünftig entstehenden Forderungen Eigentum von AudioCD.

9.2 Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, z.B. Zahlungsverzug, hat AudioCD nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nimmt AudioCD die Vorbehaltsware zurück, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Pfändet AudioCD die Vorbehaltsware, ist dies ebenfalls ein Rücktritt vom Vertrag. AudioCD ist berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten, ist

der Verwertungserlös mit den vom Kunden AudioCD geschuldeten Beträgen zu verrechnen.

9.3 Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Er hat das (Mit)-Eigentum unentgeltlich für AudioCD zu verwahren. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an AudioCD ab; AudioCD nimmt die Abtretung hiermit an. AudioCD ermächtigt den Kunden widerruflich, die an AudioCD abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Kunde auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen solange unmittelbar an AudioCD zu bewirken, als noch Forderungen von AudioCD gegen den Kunden bestehen.

9.4 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird in jedem Fall für AudioCD vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, AudioCD nicht gehörenden Sachen verarbeitet wird, erwirbt AudioCD das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Im Falle der untrennbaren Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, AudioCD nicht gehörenden Sachen erwirbt AudioCD Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Sachen imZeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Kunden in Folge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, besteht Einigkeit zwischen dem Kunden und AudioCD, dass der Kunde an AudioCD anteilig Miteigentum an dieser Sache überträgt; die Übertragung nimmt AudioCD hiermit an. Das AudioCD auf diese Weise entstandene Allein- oder Miteigentum an einer Sache verwahrt der Kunde unentgeltlich für AudioCD.

9.5 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf die bestehenden Eigentumsrecht von AudioCD hinweisen und AudioCD unverzüglich benachrichtigen, damit AudioCD ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, AudioCD die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

9.6 AudioCD ist verpflichtet, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der AudioCD zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, dabei obliegt AudioCD die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.

10. Sach- und Rechtsmängel

10.1 Hat der Kunde als Kaufmann den Vertragsgegenstand bestellt, ist er verpflichtet, den Vertragsgegenstand nach Eingang bei ihm unverzüglich mit der unter den gebotenen Umständen zumutbaren Sorgfalt zu untersuchen und hierbei feststellbare Sachmängel

unverzüglich AudioCD gegenüber schriftlich zu rügen. Zunächst nicht feststellbare Sachmängel müssen nach ihrer Entdeckung ebenfalls unverzüglich gegenüber AudioCD unter Einhaltung der Rügeanforderungen nach Satz 1 gerügt werden. Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach, so gilt der Vertragsgegenstand hinsichtlich dieses Sachmangels als genehmigt mit der Folge, dass die Geltendmachung von Mängelansprüchen ausgeschlossen ist. Dies gilt nicht bei Arglist.

10.2 Bei Vorliegen von Sachmängeln - vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 10.4 - hat AudioCD im Rahmen zu erbringender Nacherfüllung gegenüber Unternehmen die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. AudioCD kann die Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der vereinbarte Kaufpreis mindestens zu 50 % oder zu einem unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Teil bezahlt wird. Nach zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde die vereinbarte Vergütung mindern oder bei Vorliegen einer erheblichen Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktreten und gegebenenfalls Schadenersatz verlangen, sofern AudioCD den Mangel zu vertreten hat.

10.3 Die Nacherfüllung bei Rechtsmängeln erfolgt, indem AudioCD eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit verschafft. AudioCD kann hierbei den betroffenen Vertragsgegenstand gegen einen gleichwertigen, den vertraglichen Bestimmungen entsprechenden Gegenstand austauschen, wenn dies für den Kunden hinnehmbar ist.

Falls Dritte Schutzrechte gegen den Kunden geltend machen, ist AudioCD unverzüglichschriftlich zu unterrichten. Sofern die Rechteverletzung von AudioCD zu vertreten ist, wird AudioCD nach eigener Wahl und in Absprache mit dem Kunden die Ansprüche abwehren oder befriedigen. Der Kunde darf von sich aus Ansprüche Dritter nicht anerkennen. AudioCD ist berechtigt, die Ansprüche Dritter auf eigene Kosten abzuwehren und stellt den Kunden von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen angemessenen Kosten und Schäden frei, soweit die Rechteverletzung von AudioCD zu vertreten ist.

10.4 Die Beschaffenheiten der gelieferten optischen Datenträger unterliegen folgenden Beschränkungen:a) Unwesentliche Farbabweichungen beim Labeldruck von optischen Datenträgern (CD/DVD etc.) sowie den Drucksachen im Vergleich zur Vorgabe (Proof), stellen keinen Sachmangel dar. Farbverbindlich sind lediglich Proofs nach dem Standard ISO- coated, welche für jedes einzelne Produkt angeliefert werden müssen. Da es sich bei Drucksachen um organisches Material handelt (z.B. Papier, Karton usw.) kann es hierbei zu Abweichungen bei den Maßen und dem Druck, im Vergleich zu den Spezifikationen kommen.b) Stellt der Kunde einen (Pre)Master (also Daten) her, der über den maximalen Radius von 57,50 hinaus beschrieben ist, ist die Sachmangelgewährleistung durch AudioCD bzgl. der Lauffähigkeit ausgeschlossen,da der Datenträger außerhalb der Spezifikationen mit Datensätzen beschrieben ist.c) Wird der ́layer-break ́ (Ebenensprung) bei einer Dual-Layer Scheibe (z.B. DVD-9) - also der Wechselvom unteren Datensubstrat (Layer 0) auf das Obere Substrat (Layer 1) - erst in den hinteren Radien(z.B. >45,00) vorgenommen, obwohl dies aus Gründen der Gleichverteilung der Daten zwischen denLayern bereits früher hätte erfolgen können, kann ein Lesefehler auftreten (time out error). Dieser Lesefehler stellt keinen Sachmangel dar, sofern der Layer-break auf dem Master des Kunden oder von einemDritten in dessen Auftrag erstellt wurde..d) Eine partielle ́Wolken- oder Schlierenbildung ́ bei der Produktion optischer Datenträger stellt keinen Sachmangel der Ware dar, da es sich in diesem Zusammenhang um einen optischen Effekt handelt,welcher seinen Grund in der

mechanischen Abformung des Kunststoffes hat.

10.5 Im Falle von Arglist und bei einer von AudioCD übernommenen Garantie bleiben die gesetzlichen Bestimmungen für Sach- und Rechtsmängel unberührt.

10.6 Sofern durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte – ohne schriftliche Zustimmung von AudioCD – Eingriffe in die gelieferten Produkte vorgenommen werden, leistet AudioCD Mangelbeseitigung, wenn der Kunde nachweist, dass der Eingriff für den aufgetretenen Sachmangel nicht ursächlich ist.

10.7 Stellt sich heraus, dass ein von dem Kunden gemeldeter Mangel tatsächlich nicht besteht, ist AudioCD berechtigt, den mit der Analyse und sonstiger Bearbeitung entstandenen Aufwand gegenüber dem Kunden zu berechnen, sofern dem Kunden bei der Meldung dieses Mangels Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

11. Haftung

11.1. AudioCD leistet Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung), in folgendem Umfang:

a) bei Vorsatz auch ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen in voller Höhe;

b) bei grober Fahrlässigkeit auch ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen in Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht verhindert werden sollte;

c) für leichte Fahrlässigkeit auch ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht). Die Haftung ist dabei für jeden einzelnen Schadensfall auf die vertragsgemäße Vergütung bzw. max. auf den den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden und wegen entgangenen Gewinns, personellen Mehraufwandes beim Kunden, Nutzungsausfall, Mehrfahrten, Rückholaktionen und / oder wegen Umsatzeinbußen ausgeschlossen.

11.2 Für Verzögerungsschäden haftet AudioCD bei leichter Fahrlässigkeit in Höhe von bis zu 10 (zehn) % der vertraglichen Vergütung.

11.3. Die Haftung für das Fehlen einer übernommenen Garantie, wegen Arglist, nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

12. Verjährung

12.1. Die Verjährungsfrist bei Verträgen mit Unternehmen beträgt für Mangelbeseitigungssprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln und etwaigen Schadensersatzansprüchen hieraus ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Besteht der Rechtsmangel in einem dinglichen Recht eines Dritten, aufgrund dessen der Vertragsgegenstand herausverlangt werden kann, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

12.2. Bei sonstigen Ansprüchen des Kunden aus Vertrag sowie aus einem Schuldverhältnis gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsfristbeginn. Die

Ansprüche verjähren spätestens mit Ablauf der gesetzlichen Höchstfristen.12.3. Bei vorsätzlichem und grob fahrlässigem Handeln gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

13. Rechteeinräumung / Rechte Dritter / Haftungsfreistellung

13.1 Der Kunde räumt AudioCD für die Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen sämtliche erforderliche Nutzungsrechte an den Unterlagen ein, insbesondere zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung und Bearbeitung bzw. Änderung der Unterlagen auf den vertragsgegenständlichen Datenträgern und den Herstellungs- und Produktionsmedien. Der Kunde sichert zu, Inhaber der erforderlichen Rechte für die vorgesehenen Verwendung an den AudioCD gemäß Ziffer 3.1. dieser Vertragsbedingungen überlassenen Unterlagen zu sein und dass auf Druckvorlagen abgebildete Personen mit der beabsichtigten Verwendung einverstanden sind und damit keine Verletzung des Recht am eigenen Bild besteht. Ferner sichert der Kunde zu, dass die AudioCD für die Herstellung der optischen Datenträger eingeräumten Rechte nicht bereits vollständig auf Dritte übertragen wurden oder mit Rechten Dritter belastet sind, Dritte nicht mit deren ausschließlicher Ausübung beauftragt wurden und bei Vertragsschluss keine anderen, mit Rechten Dritter in Zusammenhang stehenden Verpflichtungen bestehen, die die Rechtseinräumung be- oder verhindern könnten.

13.2 Der Kunde haftet dafür, dass die AudioCD überlassenen Unterlagen keine rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzwidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßende Inhalte aufweist.

13.3 AudioCD ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob die Unterlagen die Anforderungen gemäß Ziffern 13.1. und 13.2. erfüllen und/oder nicht vollständig oder mangelbehaftet sind. AudioCD ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln über die Gesetzesmäßigkeit der Unterlagen die Vertragserfüllung bis zur Klärung zu verweigern. Sofern die von dem Kunden überlassenen Unterlagen offenkundig lückenhaft oder mangelbehaftet sind, hat AudioCD den Kunden darauf hinzuweisen. Bei dringendem Verdacht des Rechts- bzw. Gesetzesverstoßes durch Herstellungs- bzw. Produktionsunterlagen, die AudioCD von dem Kunden überlassen wurden, steht AudioCD ein vertraglichen Rücktrittsrecht zu.

13.4 Der Kunde verpflichtet sich, den von AudioCD ausgehändigten Fragebogen zu geistigen und gewerblichen Schutzrechten sowie wettbewerbsrechtlichen Fragen auszufüllen. AudioCD ist zur Auftragsausführung erst dann verpflichtet, wenn uns dieser Fragebogen vollständig ausgefüllt zugestellt wurde, sämtliche aufgeführten Fragen beantwortet sind und etwaige erforderlichen Auskünfte auf Kosten des Kunden (z.B. Nachfragen bei Schutzrechtsinhabern, bei Verwertungsgesellschaften und Einholung von Rechtsrat) eingeholt sind. Verschiebt sich hierdurch der ursprünglich vereinbarte Liefertermin um mehr als vier Wochen, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Auch im Fall des Rücktritts hat der Kunde die für die Nachforschungen und Einholung von Rechtsrat erforderlichen Kosten zu tragen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzungen beruhen.

13.5 Kunde hält AudioCD auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen etwaiger Verletzung von Ausschließungs- oder Nutzungsrechten (insbesondere in Bezug auf technische Schutzrechte und Schutzrechtspositionen, Geschmacksmuster, Marken, Kennzeichen, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte wie Recht am eigenen Bild und sonstige Rechte), die sich aus der Überlassung/Benutzung desnach diesem Vertrag gelieferten und nach den Bestimmungen des Vertrages genutzten Unterlagen ergeben.Die Parteien werden sich unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche geltend gemacht werden. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, AudioCD diejenigen Kosten zu erstatten, die wegen einer möglichen Rechtsverletzung entstehen. Dazu gehören auch die Kosten einer Rechtsberatung und Rechtsverfolgung. Die vorstehenden Ansprüche bestehen unabhängig von einem etwa auf Geld gerichteten Schadenersatzanspruch. Der Kunde haftet nicht für eine Verletzung vonSchutzrechten Dritter durch AudioCD, soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte ergibt.

14. Archivierung der überlassenen Unterlagen

14.1. AudioCD archiviert die unter Ziffer 3.1. und 3.2. aufgeführten Unterlagen und Gegenstände - ausgenommen Drucksachen - für eventuelle Nachbestellungen für einen Zeitraum von 15 Monaten ab Ablieferung.Nach Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen vernichtet, es sei denn der Kunde wünscht eine Rücksendung oder eine weitere Archierung. Eine weitere Archivierung ist kostenpflichtig.

14.2. Sollen die unter Ziffer

14.1. genannten Unterlagen und Gegenstände für die Dauer der Archivierung versichert werden, so hat der Kunde dies selbst zu besorgen bzw. AudioCD schriftlich anzuzeigen. Unsere Haftung für die Beschädigung oder den Verlust der Unterlagen und Gegenstände beschränkt sich während der kostenfreien fünfzehnmonatigen Archivierung auf grob fahrlässiges und vorsätzliches Handelnsowie den Materialwert.

15. Anwendbares Recht / Gerichtsstand / Abtretung / Teilnichtigkeit

15.1 Für diese Vertragsbedingungen und gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AudioCD und dem Kunden gilt das österreichische Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.2 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, ist das für den Unternehmenssitz Graz zuständige Bezirks- bzw. Landesgericht ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. AudioCD ist auch berechtigt, eigene Ansprüche am Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsbestimmungen.

15.3 Ansprüche aus mit AudioCD abgeschlossenen Verträgen kann der Kunde nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von AudioCD abtreten.15.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in diesen Vertragsbedingungen eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.

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